Wer sich also von seiner Frau scheiden lässt und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch; und wer eine geschiedene Frau heiratet, der begeht auch Ehebruch.«
Jeder, der sich von seiner Frau scheidet und eine andere heiratet, begeht Ehebruch. Und wer eine geschiedene Frau heiratet, begeht ebenfalls Ehebruch.«
Jeder, der sich von seinem Weibe scheidet und eine andere heiratet, der bricht die Ehe, und jeder, der eine von ihrem Manne Geschiedene heiratet, bricht auch die Ehe.
Jeder, der sich von seiner Frau scheidet und eine andere heiratet, der bricht die Ehe, und jeder, der eine von ihrem Mann Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe.